T     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

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Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil (vgl. Teilungserklärung) an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.



Teilungserklärung

Der Eigentümer kann mittels der Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt (vgl. Grundbuch) das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise aufteilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen verbunden ist. Wesentlicher Inhalt einer Teilungserklärung ist die Aufteilung einer Immobilie in Sondereigentum, Gemein-schaftseigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum. Die Teilungserklärung legt auch die Miteigentumsanteile (Angabe des Bruchteils) am Gemeinschaftseigentum fest, die mit dem Sondereigentum verbunden werden.



Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Darlehensnehmeners zur Rückführung der Darlehensschuld. Die Verrechnung der Leistung erfolgt in der Regel taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.



Tilgungsaussetzung

Unter Tilgungsaussetzung versteht man die Vereinbarung mit einem Kreditinstitut, die vereinbarte Tilgung gegen entsprechenden Ersatz auszusetzen, wie zum Beispiel gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung. Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank. Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden auch Bankvorausdarlehen genannt.



Tilgungsdarlehen

Hypothekendarlehen, welche in gleichbleibenden Tilgungsraten zurückgezahlt wird. Durch den sich verringernden Zinsanteil, der der Tilgungsrate zugerechnet wird, verringert sich automatisch die monatliche Gesamtrate.



Tilgungsfreijahre

Zur Entlastung des Darlehensnehmers sind Hypopthekenbanken unter bestimmten Umständen dazu bereit, die Tilgung erst nach der oftmals schwierigen Anfangszeit beginnen zu lassen. Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer also lediglich Zinsen an die Bank



Tilgungsstreckung

Vereinbart ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum, erhält er bei Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise schließen läßt. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen muß allerdings zuerst getilgt werden, womit es zu einer Tilgungsstreckung des Hauptdarlehen kommt, da dieses zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. Dies führt in der Regel zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens.



Treuhandauszahlung

Zahlung an vertrauenswürdige Dritte (Notaranderkonto) mit der Auflage, über dieses Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung, zahlt die neue Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.



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