D     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

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Damnum

Als Disagio oder auch Damnum (Abgeld) bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlung eines Darlehens. Dieses Abgeld, welches für die Gewährung des Kredites erhoben wird, wird i.d.R. in Prozent des Darlehensbetrages ausgedrückt und meist bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten. Das Disagio gehört zu den Geldbeschaffungskosten und ist damit sofort in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.



Darlehenshöhe

Die Darlehenshöhe ist der Nominalbetrag oder Nennbetrag eines Darlehens, welcher sich allerdings vom Auszahlungsbetrag unterscheiden kann. In den meisten Fällen kann man die Darlehenshöhe berechnen, indem man die zur Verfügung stehenden Eigenmittel von den Gesamtkosten abzieht.



Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehenantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag wird die Höhe des Darlehens, die Konditionen, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen vereinbart.



Disagio

Als Disagio oder auch Damnum (Abgeld) bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlung eines Darlehens. Dieses Abgeld, welches für die Gewährung des Kredites erhoben wird, wird in der Regel in Prozent des Darlehensbetrages ausgedrückt und meist bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten. Das Disagio ist für einen festgelegten Zeitraum vorrausbezahlter Teil der Darlehenszinsen, der bei der Darlehensauszahlung einbehalten wird. Dadurch verringert sich der Normalzins für die gesamte Zinsbindungsdauer. Das Disagio gehört zu den Geldbeschaffungskosten und ist damit sofort in voller Höhe als Werbungskosten im ersten Jahr für Kapitalanleger absetzbar. Zur genauen Prüfung der individuellen steuerlichen Vorteile sollte ein Steuerberater herangezogen werden.



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