P Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft
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Pacht
Zeitweise überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 275 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.
Pachtzins
Entgelt für die Pacht.
Parterre, Erdgeschoss
Zu ebener Erde gelegener Gebäudeabschnitt
Hoch-P., eine halbe Treppe über dem Erdboden gelegenes Geschoss.
Perimeterbeitrag
Rückvergütung von Erschliessungskosten an das Gemeinwesen
Promotor
Initiant einer Bauinvestition, ohne Absicht, die Immobilie auf Dauer im Eigentum zu halten.